Thomas kauft sich für das Wochenende zwei Paletten Bier. Auf jede Dose zahlt er 25 Cent Pfand, zusammen also sechs Euro. Am Sonntag ist das Bier leer, und Thomas bringt die Dosen zum Pfandautomaten.
Normalerweise wäre die Geschichte damit zu Ende. Der Automat erkennt die Dose, schreibt 25 Cent gut und sorgt anschließend dafür, dass sie nicht noch einmal eingelöst werden kann. Thomas allerdings hat einen Trick gefunden, mit dem er genau das verhindert: Der Automat registriert die Dose und stellt den Pfandbon aus, aber Thomas bekommt sie trotzdem zurück.
Das ist interessant, denn die Dose hat keine individuelle Erinnerung. Auf ihr steht nirgendwo: Diese Dose wurde heute schon einmal zurückgegeben, bitte nicht noch einmal bezahlen. Also nimmt Thomas seine 24 Dosen, fährt ein paar Straßen weiter und schiebt sie beim nächsten Supermarkt erneut in den Automaten. Wieder sechs Euro. Danach könnte er, wenn sein Nachmittag noch nichts anderes vorhat, zum dritten Markt fahren. Der Kassierer dort sieht lediglich einen gültigen Pfandbon und zahlt ihn aus. Ob dieselben Dosen eine halbe Stunde zuvor schon anderswo eingelöst wurden, kann er nicht erkennen. Thomas hat damit etwas ziemlich Bemerkenswertes geschafft: Er hat das Pfand einmal bezahlt und einen Weg gefunden, es mehrfach zurückzubekommen.
Wenn Sie das verstanden haben, haben Sie im Grunde Cum-Ex verstanden.
Rocky kommt aus New York zurück. Am Handgelenk trägt er eine Luxusuhr, für die am Zoll 1.000 Euro Abgaben fällig wären. Neben ihm steht Dr. Maximilian von Hardenberg, Uhrenhändler und steuerlich etwas geschickter aufgestellt als Rocky. Kurze Zeit vor der Kontrolle schaut von Hardenberg auf die Uhr und sagt: „Sag mal, Rocky – soll ich die für fünf Minuten übernehmen? Gegen eine kleine Beteiligung natürlich.“ Rocky fragt, warum. „Weil sie bei mir in diesen fünf Minuten steuerlich deutlich besser aufgehoben ist als bei dir.“
Also gibt Rocky ihm die Uhr. Für den entscheidenden Moment gehört sie nun von Hardenberg. Der geht damit durch die Kontrolle, kann die steuerliche Belastung später verrechnen, und kurz darauf wandert die Uhr wieder zurück an Rockys Handgelenk. Vor der Grenze gehörte sie Rocky, hinter der Grenze gehört sie Rocky wieder. Von Hardenberg wollte sie nie haben. Er brauchte sie lediglich für jene wenigen Minuten, in denen es finanziell darauf ankam, wem sie gehörte.
So, und damit haben wir im Grunde auch Cum-Cum erklärt.
Natürlich sind die wirklichen Konstruktionen komplizierter. Statt Bierdosen und Armbanduhren geht es um Aktien, Dividenden, Kapitalertragsteuer, Banken, Fonds, Steuerberater und Transaktionen rund um einen ganz bestimmten Stichtag. Aber die Grundideen werden dadurch nicht komplizierter.
Und nun reden wir eben nicht über sechs Euro Pfand oder tausend Euro für eine Uhr. Für Cum-Cum allein schätzt der Mannheimer Steuerexperte Christoph Spengel den Steuerausfall in Deutschland für den Zeitraum 2000 bis 2020 auf rund 28,5 Milliarden Euro. Für Cum-Ex kommen nach seinen Berechnungen mindestens weitere 7,2 Milliarden Euro hinzu. Zusammen sind das rund 35,7 Milliarden Euro, also knapp 36 Milliarden; andere Abgrenzungen und Schätzungen führen zu einer Größenordnung von annähernd 40 Milliarden Euro.
36 Milliarden Euro sind eine Zahl, die man problemlos lesen und ebenso problemlos wieder vergessen kann. Das eigentliche Problem ist, dass kaum jemand eine intuitive Vorstellung davon hat, was 36 Milliarden Euro bedeuten. Man muss diese Zahl deshalb übersetzen. Bund, Länder und Gemeinden gaben zuletzt rund 14,9 Milliarden Euro im Jahr für Kultur aus. Der geschätzte Schaden von Cum-Ex und Cum-Cum entspricht also ungefähr zweieinhalb Jahren der gesamten öffentlichen Kulturfinanzierung Deutschlands – Theater, Museen, Musik, Bibliotheken, Denkmalschutz und vieles andere zusammengenommen. Oder nehmen wir das BAföG. Dafür wurden 2024 rund 3,1 Milliarden Euro ausgegeben. Mit 36 Milliarden Euro ließe sich das gesamte heutige BAföG-System rechnerisch mehr als elf Jahre finanzieren.
Noch anschaulicher wird es, wenn man die Haushaltslogik einmal ganz verlässt: Wer jeden einzelnen Tag eine Million Euro ausgeben würde, bräuchte fast 99 Jahre, um 36 Milliarden Euro loszuwerden. Eine Million Euro, jeden Tag – vom ersten Schultag eines Kindes bis weit über dessen Renteneintritt hinaus.
Bei einem Bürgergeldempfänger, der dem Staat tausend Euro verschweigt, entsteht dagegen sofort ein Bild. Tausend Euro kennen wir. Wir wissen ungefähr, was man dafür kaufen kann, und wir können uns vorstellen, wie jemand sie unrechtmäßig kassiert. Bei 36 Milliarden Euro passiert merkwürdigerweise das Gegenteil: Die Zahl wird so groß, dass sie abstrakt wird. Vielleicht ist genau das ein Teil des Problems. Cum-Ex ist inzwischen vielen Menschen zumindest dem Namen nach bekannt. Der Begriff wurde über Jahre zum Synonym für den großen Steuerraub: Untersuchungsausschüsse beschäftigten sich damit, Strafprozesse machten Schlagzeilen, Banken und prominente Berater bekamen Gesichter. Schon der Deutsche Bundestag setzte einen eigenen Cum-Ex-Untersuchungsausschuss ein; die öffentliche Geschichte dieses Komplexes reicht weit zurück. Cum-Cum dagegen ist außerhalb von Finanzpolitik und Steuerrecht sehr viel weniger präsent. Das ist schon deshalb bemerkenswert, weil nach den gängigen Schätzungen ausgerechnet Cum-Cum den wesentlich größeren Schaden verursacht hat.
Dafür gibt es vermutlich auch einen ganz banalen historischen Grund: Cum-Ex war zuerst da. Der Begriff hatte sich bereits festgesetzt und war gewissermaßen zur Marke des gesamten Skandalkomplexes geworden, als Cum-Cum stärker ins öffentliche Bewusstsein rückte. Viele hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal verstanden, was Cum-Ex eigentlich war. Nun kam ein zweiter, fast gleich klingender Begriff hinzu, der leicht wie eine weitere Variante, ein technischer Seitenarm desselben Problems wirken konnte.
Dabei war es, zumindest was die geschätzte finanzielle Dimension betrifft, eher umgekehrt: Der weitgehend unbekannte Bruder dürfte ungefähr viermal so teuer gewesen sein.
Das erinnert ein wenig an Märkte, in denen der erste erfolgreiche Produktname irgendwann für die ganze Kategorie steht. Cum-Ex besetzte in der öffentlichen Wahrnehmung die Kategorie „Steuerraub“. Cum-Cum blieb das zweite Produkt mit dem ähnlich klingenden Namen – obwohl es wahrscheinlich das größere war.
Vielleicht entscheidet eben nicht nur die Höhe eines Schadens darüber, wie sehr eine Gesellschaft sich über ihn empört. Vielleicht entscheidet mindestens ebenso sehr, wie leicht sich die Geschichte dahinter erzählen lässt.
Wenn aus einer Sauerei eine Rechtsfrage wird Bis hierhin ging es vor allem um Größenordnungen. Um Milliardenbeträge, die so groß sind, dass sie sich unserer Vorstellung entziehen. Aber Geld ist nur die eine Seite der Geschichte. Die andere ist die Frage, was eigentlich passiert, wenn der Staat jemanden erwischt, der sich Geld verschafft hat, das ihm nicht zustand. Beim Sozialbetrug ist die Sache meistens erstaunlich übersichtlich. Jemand verschweigt Einkommen, kassiert Leistungen, auf die er keinen Anspruch hatte, oder fährt ohne Fahrschein. Wenn sich der Vorsatz nachweisen lässt, wird daraus ein Strafverfahren. Der Schaden ist vergleichsweise klein, der Täter identifizierbar, die Akte irgendwann geschlossen. Und Deutschland schließt sehr viele solcher Akten. Allein wegen des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB – in der Praxis fast immer Fahren ohne Fahrschein – wurden in den vergangenen zehn Jahren mehrere hunderttausend Menschen verurteilt. Grob gesprochen bewegen wir uns in der Größenordnung einer halben Million Verurteilungen. Dahinter stehen eine halbe Million Verfahren, Akten, staatsanwaltschaftliche Entscheidungen und Gerichtstermine.
Wie viel Arbeitszeit das im Justizapparat tatsächlich gebunden hat, wird meines Wissens nicht erfasst. Aber selbst eine bewusst vorsichtige Modellrechnung zeigt die Größenordnung: Angenommen, jeder dieser Vorgänge hätte über Polizei, Staatsanwaltschaft, Geschäftsstelle und Gericht hinweg im Durchschnitt nur zwei Stunden beansprucht. Dann wären daraus rund eine Million Arbeitsstunden geworden, also mehr als 600 Vollzeit-Arbeitsjahre. Natürlich ist das keine amtliche Statistik, sondern eine Rechenhilfe. Aber sie stellt eine unangenehme Frage. In einem Justizsystem, das regelmäßig über Personalmangel, überlastete Staatsanwaltschaften und zu lange Verfahren klagt, ist es dann wirklich sinnvoll, einen so erheblichen Teil der verfügbaren Arbeitszeit auf Schäden von wenigen Euro pro Fahrt zu verwenden? 2024 registrierte die Polizei mehr als 140.000 Fälle von Beförderungserschleichung. Der dabei erfasste Schaden lag bei rund 3,7 Millionen Euro. Das ist nicht nichts. Es ist fremdes Geld, und wer bewusst ohne Fahrschein fährt, obwohl er zahlen müsste, handelt rechtswidrig. Aber 3,7 Millionen Euro sind eben auch 3,7 Millionen Euro. Bei Cum-Ex und Cum-Cum sprechen wir über eine geschätzte Größenordnung von rund 36 bis 40 Milliarden. Man muss diese beiden Zahlen nicht gegeneinander ausspielen, um sich zu fragen, ob die Verteilung staatlicher Aufmerksamkeit immer proportional zum verursachten Schaden ist.
Hinzu kommt ein Unterschied, den reine Schadenssummen nicht zeigen. Schwarzfahren ist selten das Hobby von Millionären. Auch Sozialleistungsbetrug wird in der Regel nicht deshalb begangen, weil jemand sein Vermögen von zehn auf elf Millionen erhöhen möchte. Häufig geht es um Menschen mit sehr wenig finanziellem Spielraum, bei denen ein paar hundert Euro im Monat tatsächlich einen Unterschied machen. Das entschuldigt den Betrug nicht. Es erklärt aber etwas über die Motivation. Wer dem Jobcenter Einkommen verschweigt oder ohne Fahrschein fährt, handelt vielleicht aus Bequemlichkeit, vielleicht aus Dreistigkeit, manchmal aber auch schlicht deshalb, weil das Geld knapp ist. Bei Cum-Ex und Cum-Cum saßen dagegen keine Menschen am Tisch, die nicht wussten, wie sie die nächste Stromrechnung bezahlen sollten. Dort arbeiteten Banken, Fonds, Händler, Steuerberater und Anwälte an Konstruktionen, mit denen erhebliche steuerliche Vorteile erzielt werden sollten.
Beides kann rechtswidrig sein. Aber die soziale Ausgangslage ist nicht dieselbe, die Motivation ist nicht dieselbe und die Größenordnung ist schon gar nicht dieselbe.
Und trotzdem ist ausgerechnet der kleine Betrug für den Rechtsstaat oft leichter zu bearbeiten. Wer dem Jobcenter 5.000 Euro verschweigt, hat kaum die Möglichkeit, daraus eine hochkomplexe Rechtsfrage zu machen. Die Zahlen liegen auf dem Tisch, die Angaben waren falsch, der Schaden lässt sich berechnen. Bei Cum-Ex war die Konstruktion komplizierter, aber der strafrechtliche Kern ist inzwischen vergleichsweise klar: Steuer wurde erstattet oder angerechnet, obwohl sie in dieser Höhe nicht gezahlt worden war. Der Bundesgerichtshof hat Cum-Ex entsprechend als Steuerhinterziehung eingeordnet. Cum-Cum ist juristisch schwieriger zu fassen. Dort wurde nicht dieselbe Steuer mehrfach zurückgeholt. Stattdessen wurden Aktien für den steuerlich entscheidenden Moment auf jemanden übertragen, der steuerlich günstiger gestellt war, und danach wieder zurückübertragen. Genau hier beginnt die Verteidigung zu arbeiten: War das eine missbräuchliche Gestaltung oder ein zulässiges Wertpapiergeschäft? Gab es einen wirtschaftlichen Grund für die Transaktion? Wer trug Risiken? Wer war tatsächlich wirtschaftlicher Eigentümer? Und vor allem: Was wussten die Beteiligten? Unser Dr. von Hardenberg würde selbstverständlich bestreiten, Rocky die Uhr nur deshalb für fünf Minuten abgenommen zu haben, weil es steuerlich günstiger war. Wahrscheinlich würde er erklären lassen, es habe sich um ein gewöhnliches Geschäft gehandelt, eingebettet in Marktbedingungen, Risikostrukturen, Sicherheiten und ein Vertragswerk, das sehr viel dicker ist als diese Geschichte.
Und plötzlich wird aus einer Sauerei eine Rechtsfrage.
Das ist einer der bemerkenswertesten Unterschiede zwischen kleinem und großem Betrug. Nicht unbedingt deshalb, weil der Rechtsstaat beschlossen hätte, die Kleinen hart und die Großen sanft anzufassen. Sondern weil Wohlhabende und institutionelle Akteure die Möglichkeit haben, ihre Interessen in Strukturen zu kleiden, die kompliziert genug sind, um jahrelang darüber zu streiten, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.
An dieser Stelle bekommt die Geschichte noch eine eigentümliche politische Nebenfigur. Wolfgang Kubicki, langjähriger Bundestagsabgeordneter, ehemaliger Bundestagsvizepräsident und heute Vorsitzender der FDP, vertrat als Rechtsanwalt Hanno Berger, eine der zentralen Figuren des Cum-Ex-Komplexes. Juristisch ist daran zunächst nichts auszusetzen. Auch jemand, der später wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilt wird, hat Anspruch auf eine Verteidigung. Das ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats. Aber rechtlich zulässig und politisch unproblematisch sind nicht dasselbe. Stellen Sie sich vor, Einbrecher dringen in das Haus Ihrer Familie ein, verwüsten die Räume und tragen Wertgegenstände hinaus. Ein Teil davon bleibt für immer verschwunden. Einer der Täter wird gefasst. Natürlich hat auch er Anspruch auf einen Anwalt.
Die Frage ist nur: Muss es ausgerechnet jemand aus der Familie sein?
Ein Bundestagsabgeordneter vertritt nicht irgendeinen abstrakten Staat. Er vertritt die Bürger dieses Landes und wirkt an den Regeln mit, nach denen dieser Staat funktioniert. Wenn derselbe Abgeordnete zugleich beruflich einen zentralen Beschuldigten in einem Verfahren verteidigt, in dem genau diesem Gemeinwesen ein Milliardenschaden entstanden sein soll, dann kann man das rechtlich für vollkommen zulässig halten und trotzdem die politische und moralische Frage stellen, ob diese beiden Rollen wirklich so selbstverständlich nebeneinanderpassen. Und Kubicki ist nicht das einzige Beispiel dafür, wie eigentümlich eng die Welten von Staat, Steuerberatung und Finanzinteressen manchmal beieinanderliegen. Gerda Hofmann war Referatsleiterin im Bundesfinanzministerium für Erbschaft-, Grund- und Vermögensteuer. Gleichzeitig trat sie bei Veranstaltungen vor Beratern vermögender Mandanten auf und sprach dort über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Nach Recherchen des ZDF erläuterte sie ihrem Publikum auch, welche gesetzlichen Verschärfungen drohten – und warum man trotzdem nicht allzu nervös werden müsse. Eine ihrer überlieferten Formulierungen lautete: „Wir haben ja Werkzeuge.“
Das ist kein Cum-Ex- oder Cum-Cum-Fall. Und auch hier gilt: Nicht alles, was steuerlich gestaltet wird, ist illegal. Aber der Vorgang zeigt exemplarisch, wie schmal die Grenze zwischen staatlicher Regelsetzung und privater Beratung derjenigen werden kann, die von diesen Regeln wirtschaftlich betroffen sind.
Man könnte es auch einfacher sagen:
Der Staat baut den Zaun – und jemand aus der zuständigen Abteilung erklärt anschließend, wo noch ein Durchgang ist.
Vielleicht ist genau diese Nähe ein Teil des Problems. Der kleine Sozialbetrüger hat keinen ehemaligen Ministerialbeamten, keinen Steuerrechtler und keine Großkanzlei neben sich stehen. Er kann seine 5.000 Euro nicht in ein Geflecht aus Verträgen, Eigentumsübergängen, Gutachten und steuerlichen Konstruktionen verwandeln. Beim Schwarzfahren braucht niemand ein Gutachten darüber, ob der Täter wirtschaftlicher Eigentümer des Sitzplatzes war. Bei Cum-Cum beschäftigen Fragen dieser Art bis heute Gerichte, Staatsanwälte, Steuerbehörden und hoch spezialisierte Anwälte.
Und vielleicht liegt darin ein Teil der Ungleichheit schon lange vor dem Urteil: Wer ein paar tausend Euro erschleicht, kann keinen juristischen Nebel erzeugen. Wer mit Milliarden hantiert, kann ganze Abteilungen dafür bezahlen.
Die Frage nach dem Hebel Vor vielen Jahren erklärte mir ein sehr erfolgreicher Finanzmanager einen Gedanken, der so banal war, dass man ihn leicht unterschätzt. Wenn du ein Unternehmen verstehen oder verändern willst, sagte er, dann schau zuerst auf die größten Blöcke. Auf die größten Einnahmen und die größten Ausgaben. Denn dort sitzen fast immer auch die größten Hebel. Der Satz ist mir geblieben. Und vielleicht fehlt genau diese Logik manchmal in der Politik. Der Staat versucht, möglichst alles gleichzeitig zu kontrollieren, zu regulieren und zu verfolgen. Aber Personal, Zeit und Geld sind begrenzt. Wenn das so ist, müsste die entscheidende Frage doch lauten: Wo richtet Fehlverhalten den größten Schaden an, und wo bringt eine zusätzliche Stunde staatlicher Arbeit den größten Nutzen? Es geht nicht darum, Schwarzfahren oder Sozialbetrug zu legalisieren. Wer betrügt, betrügt. Aber nicht jeder Regelverstoß ist gesellschaftlich gleich bedeutend, nur weil er leicht zu verfolgen ist. Wenn eine Staatsanwaltschaft zehntausende Fälle mit Schäden von einigen Dutzend Euro bearbeitet und gleichzeitig hochkomplexe Verfahren mit Schäden in Milliardenhöhe über Jahre liegen bleiben, dann darf man zumindest fragen, ob der Rechtsstaat seine begrenzten Kräfte immer dort einsetzt, wo sie den größten Hebel haben. Anne Brorhilker hat diese Frage vermutlich häufiger gestellt als fast jeder andere Mensch in Deutschland. Sie war Staatsanwältin in Köln und wurde zu einer der zentralen Figuren bei der Aufarbeitung von Cum-Ex. Sie kam nicht aus der Finanzwelt, arbeitete sich mit einem zunächst kleinen Team in ein System ein, das von hoch spezialisierten Banken, Steuerberatern und Großkanzleien entworfen und verteidigt wurde, und brachte Verfahren in Gang, die lange Zeit kaum jemand für möglich gehalten hatte.
Sie erwirkte Durchsuchungen und Haftbefehle, trieb internationale Ermittlungen voran und machte aus einem schwer durchschaubaren Finanzkonstrukt einen strafrechtlich greifbaren Vorgang. Irgendwann verließ sie trotzdem die Staatsanwaltschaft.
Nicht, weil sie plötzlich das Interesse an dem Thema verloren hätte. Sondern weil sie zu dem Schluss gekommen war, dass Strafverfahren allein nicht reichen. Inzwischen arbeitet sie bei Finanzwende und fordert strukturelle Veränderungen: spezialisierte Ermittlungsstrukturen, bessere Ausstattung, mehr Datenaustausch, konsequentere Vermögensabschöpfung und einen Rechtsstaat, der millionenschwere Steuerkriminalität nicht sanfter behandelt als Sozialbetrug. Das ist vielleicht die eigentliche Pointe dieses ganzen Komplexes. Eine der erfolgreichsten Ermittlerinnen kommt nach Jahren zu dem Schluss, dass das Problem nicht nur aus einzelnen Tätern besteht. Es liegt auch im System, das sie verfolgt. Und dann bleibt noch eine unangenehme Frage. Die klassischen Cum-Cum-Geschäfte wurden gesetzlich inzwischen deutlich erschwert. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Form solcher Gestaltung verschwunden ist. Selbst Fachleute warnen davor, dass neue Umgehungsmöglichkeiten entstehen können. Finanzsysteme sind erfinderisch, vor allem dann, wenn Milliarden auf dem Spiel stehen.
Vielleicht sollten wir deshalb am Ende noch einmal zu Rocky und Dr. von Hardenberg zurückkehren.
Rocky gibt ihm die Uhr für fünf Minuten. Vorher gehört sie Rocky, hinterher gehört sie Rocky wieder. Von Hardenberg will sie nicht tragen, nicht verkaufen und nicht behalten. Er braucht sie nur für den einen Moment, in dem es steuerlich darauf ankommt, wem sie gehört.
Jeder versteht intuitiv, was hier passiert. Das ursprüngliche Loch im Zaun wurde inzwischen weitgehend geschlossen. Aber wenn man sich die Geschichte von Cum-Ex und Cum-Cum ansieht, wäre es vermutlich naiv anzunehmen, dass Rocky und von Hardenberg deshalb einfach nach Hause gegangen sind.
Vielleicht haben sie längst einen neuen Weg durch den Zoll gefunden.
Und wenn das so ist, bleibt eigentlich nur eine Frage:
Schauen wir diesmal rechtzeitig hin?
